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Konfitüre ist die am meisten verwendete Bezeichnung. Denn sie kann aus einer einzigen oder mehreren Fruchtarten hergestellt werden. Die Konfitüre "einfach" hat einen Fruchtanteil von mindestens 35 Prozent. Hingegen soll die Konfitüre "extra" Fruchtstücke und eine Fruchteinwaage von mindestens 45 Prozent enthalten. Je nach verwendeten Früchten kann der vorgeschriebene Fruchtanteil abweichen.
Die Bezeichnung Marmelade ist nur erlaubt, wenn Zitrusfrüchte mit einem Mindestfruchtanteil von 20 Prozent verarbeitet werden. Oft wird also von Marmelade gesprochen, wenn es sich strenggenommen um eine Konfitüre handelt. Die häufigsten Sorten sind Orangen- und Zitronenmarmelade.
Wird ausschließlich Fruchtsaft für einen feinen Aufstrich verwendet, also keine ganzen Früchte, so wird dies Gelee genannt.