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Unter "nährwertbezogenen Angaben" versteht man Hinweise, die die besonderen Eigenschaften eines Lebensmittels hervorheben. Geregelt werden die gesetzlichen Vorgaben in der health claims Verordnung. Der Wortlaut ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Die Information soll dem Verbraucher helfen, eine Kaufentscheidung zu treffen. Allerdings ist es hilfreich, die Angaben im folgenden genauer zu beleuchten.
Diese Aussage darf nur getroffen werden, wenn die jeweilige Reduzierung mindestens 30 Prozent im Vergleich zu den ursprünglichen Produkten ausmacht.
Auch hier muss eine Reduzierung um mindestens 30 Prozent erfolgen. Außerdem muss angeben werden, um welchen Inhaltsstoff des Lebensmittels es sich handelt.
Um eine Aussage zum Energiegehalt treffen zu können, müssen bestimmte Grenzwerte eingehalten werden:
Der Fettgehalt eines Lebensmittels darf einen bestimmten Wert nicht überschreiten:
Auch für Zucker sieht das Gesetz bestimmte Grenzwerte vor:
Es darf kein Zucker zugesetzt werden. Wenn das Lebensmittel von Natur aus Zucker enthält, sollte dies als Hinweis erfolgen.