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Olivenöl – neue Kennzeichnungspflicht!

Tipp der Woche


Uschi Buder

Diplom-Ökotrophologin (Ernährungs­wissenschaftlerin)
9. Februar 2015

Ab dem 1. Juli 2009 tritt eine neue Herkunftsbezeichnungspflicht in Kraft, die von der Europäischen Union erlassen wurde. In Zukunft können die Verbraucher auf dem Etikett nachlesen, woher das Olivenöl stammt. Dies war in der Vergangenheit für Verbraucher oft nicht eindeutig.

Die neue Kennzeichnung betrifft:

  • natives Olivenöl (kaltgepresst, 2. Güteklasse)
  • natives Olivenöl extra (kaltgepresst, 1. Güteklasse)

 

Dabei geschieht die Herkunftsbezeichnung wie folgt:

  • Öle, die nur aus einem Land stammen, erhalten den Namen des Ursprungslandes.
  • "Verschnitt von Olivenölen aus der Gemeinschaft": Dabei handelt es sich um Mischungen, die ausschließlich aus Ländern der Europäischen Union stammen.
  • "Verschnitt von Olivenölen aus der Gemeinschaft und aus Drittländern": Dabei handelt es sich um Produkte, in denen auch Oliven aus Ländern außerhalb der EU verarbeitet wurden.
  • "Verschnitt von Olivenölen aus Drittländern": Hier besteht die Olivenöl-Mischung nur aus Oliven, die außerhalb der EU gewachsen sind.

Attribute wie "fruchtig", "reif", "mild" und "ausgewogen" hat der Internationale Olivenrat vor kurzem bei der Etikettierung zugelassen.




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