Lebensmittel in Fertigpackungen, die für den Verbraucher bestimmt sind, müssen gekennzeichnet werden. Umfang und Ort der Kennzeichnung sind in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) festgehalten, an die sich alle Hersteller halten müssen.
Verpackungen von Lebensmitteln müssen folgende Angaben enthalten:
Die Kennzeichnung muss an gut sichtbarer Stelle angebracht sein. Zudem sollen Verkehrsbezeichnung, Mindesthaltbarkeitsdatum und die Mengenangabe im gleichen Sichtfeld angegeben werden, damit diese Daten mit einem Blick erkannt werden können.
Ausgenommen von dieser Kennzeichnung sind:
Für bestimmte Lebensmittel (z. B. Eier, Wein und gentechnisch veränderte Lebensmittel) gelten zusätzliche Auflagen. Auch bei Bioprodukten sind die Anforderungen an die Kennzeichnung – im Sinne des Verbrauchers – besonders hoch.