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Kennzeichnung von Lebensmitteln – Der Geheimcode der Verpackung

Im Sinne des Verbraucherschutzes ist genau geregelt, wie Lebensmittel zu kennzeichnen sind. Wir zeigen Ihnen, was alles auf der Verpackung zu stehen hat.


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Dr. Jon Chim Bai-Habelski

Diplom-Ökotrophologin (Ernährungs­wissenschaftlerin)
4. August 2014
Bild: (c) barunpatro / sxc.hu

Lebensmittel in Fertigpackungen, die für den Verbraucher bestimmt sind, müssen gekennzeichnet werden. Umfang und Ort der Kennzeichnung sind in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) festgehalten, an die sich alle Hersteller halten müssen.

 

Was muss angegeben sein?

Verpackungen von Lebensmitteln müssen folgende Angaben enthalten:

  1. Verkehrsbezeichnung: Das ist der Name eines Lebensmittels. Er wird in Rechtsvorschriften exakt definiert.
  2. Name und Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder des niedergelassenen Verkäufers
  3. Füllmenge: Volumen, Gewicht oder Stückzahl
  4. Chargennummer: Durch sie wird das Lebensmittel einer Warenpartie zugeordnet. Bei einer Reklamation kann so der Fehler schneller gefunden werden.
  5. Zutatenverzeichnis: Name und Menge der einzelnen Zutaten sind aufzuführen. Dabei ist die Menge bei der Herstellung relevant, nicht die Menge beim Verkauf oder Verzehr. (Lagerungsbedingt kann dies manchmal voneinander abweichen.) Die Reihenfolge der Zutaten richtet sich nach dem Gewichtsanteil: Die für das Lebensmittel wichtigeren Zutaten werden also zuerst genannt. Einige Zutaten dürfen in "Klassen" zusammengefasst werden, wie z. B. "Öl pflanzlich", "Gewürze", "Zucker" oder "Käse".
  6. Mindesthaltbarkeitsdatum: Bis zu diesem Datum ("Mindestens haltbar bis: ...") behält das Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften, wenn es unter sachgemäßen Bedingungen gelagert wurde.

  7. Verbrauchsdatum: Bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln wird statt des Mindesthaltbarkeitsdatums das Verbrauchsdatum ("Zu verbrauchen bis: ...") angegeben. Anders als beim Mindesthaltbarkeitsdatum kann das Lebensmittel nach dem Verbrauchsdatum nicht mehr verzehrt werden.
  8. Alkoholgehalt: Bei alkoholhaltigen Getränken ist der Alkoholgehalt in Volumenprozent (%vol) anzugeben – allerdings nur dann, wenn 1,2 Volumenprozent überschritten werden.

 

Wo finde ich die Angaben?

Die Kennzeichnung muss an gut sichtbarer Stelle angebracht sein. Zudem sollen Verkehrsbezeichnung, Mindesthaltbarkeitsdatum und die Mengenangabe im gleichen Sichtfeld angegeben werden, damit diese Daten mit einem Blick erkannt werden können.

 

Für welche Lebensmittel gelten Ausnahmen?

Ausgenommen von dieser Kennzeichnung sind:

  • Lebensmittel ohne Verpackung (z. B. Obst, Gemüse, Wurst)
  • Lebensmittel, die von dem Verkäufer verpackt wurden und sofort verkauft werden sollen (z. B. belegtes Brötchen in Klarsichtfolie)

Für bestimmte Lebensmittel (z. B. Eier, Wein und gentechnisch veränderte Lebensmittel) gelten zusätzliche Auflagen. Auch bei Bioprodukten sind die Anforderungen an die Kennzeichnung – im Sinne des Verbrauchers – besonders hoch.




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