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Geschützter Schafskäse

Tipp der Woche


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Uschi Buder

Diplom-Ökotrophologin (Ernährungs­wissenschaftlerin)
28. Dezember 2021

Der Begriff "Feta" ist europaweit geschützt. Die Bezeichnung darf seit 2002 per EU-Verordnung nur für Käse verwendet werden, der aus Schafsmilch oder aus Schafs- und Ziegenmilch auf dem griechischen Festland bzw. auf der Insel Lesbos hergestellt wird.

Andere Salzlakenkäse, die außerhalb Griechenlands produziert werden und womöglich auf Kuhmilch basieren, sind im Kühlregal oftmals unter den Namen "Balkan-" oder "Hirtenkäse" zu finden. Als Laie hat man fast keine Chance, den richtigen Feta optisch zu erkennen. Schafskäse ist in der Regel weiß und etwas bröckelig, Weichkäse aus Kuhmilch dagegen eher cremefarben und elastischer.

Neben dem rechtlichen Status, den nur Feta genießt, ist es für Verbraucher, die unter einer Laktose-Intoleranz leiden, essentiell, Schafs- von Kuhmilchprodukten unterscheiden zu können. Milch und Milcherzeugnisse von Kühen gehören zu den 14 Inhaltsstoffen, die innerhalb der EU auf verpackten Lebensmitteln unbedingt gekennzeichnet werden müssen. Vorsicht ist folglich nur bei losen Speiseangeboten angebracht. Vergewissern Sie sich daher im Restaurant, um welche Art von Käse es sich handelt.




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