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Kennzeichnung von Allergie auslösenden Zutaten

Die Lebensmittelkennzeichnung hilft Allergikern bei der Kaufentscheidung. Die Allergenkennzeichnung von verpackten Lebensmitteln ist seit 2007 gesetzlich geregelt.


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Manuela Bier

Master of Science (Ernährungs­wissenschaftlerin)
28. Dezember 2021
Bild: (c) klsbear / clipdealer.com

Informationen auf der Verpackung

Personen, die allergisch auf bestimmte Zutaten reagieren, sind auf zuverlässige und gut ersichtliche Informationen über die Zusammensetzung des Lebensmittels angewiesen.

Die Allergenkennzeichnung ist 2007 in Kraft getreten (siehe: EU-Richtlinie 2007/68/EG; Überarbeitung von 2003/89/EG). Sie nennt die Zutaten, die zu den häufigsten Allergenen gehören. Hierzu zählen 14 verschiedene Zutaten:

  • glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut)
  • Krebstiere
  • Eier
  • Fisch
  • Erdnüsse
  • Sojabohnen
  • Milch und Milchprodukte
  • Schalenfrüchte (Mandeln, Pistazien, Haselnuss, Walnuss u.a.)
  • Sellerie
  • Senf
  • Sesamsamen
  • Schwefeldioxid und Sulfite (wenn mehr als 10 mg je Kilogramm oder Liter)
  • Lupinen
  • Weichtiere

Diese möglichen Allergene sowie daraus hergestellte Erzeugnisse werden in der Zutatenliste namentlich aufgeführt – zusätzliche Hinweise auf der Verpackung gibt es nicht.

 

Freiwillige Spuren-Deklaration

Im Gegensatz zur vorgeschriebenen Allergenkennzeichnung bei verpackten Lebensmitteln bezieht sich der nicht zwingend erforderliche Hinweis für Allergiker, "Kann Spuren von ... enthalten", ausschließlich auf Bestandteile, die nicht gemäß Rezeptur, sondern unbeabsichtigt durch Verunreinigung ins Lebensmittel gelangen. Der Hinweis schützt Hersteller vor Haftungsansprüchen gegenüber den Konsumenten.




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