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Mindesthaltbarkeit – nicht gleich Verbrauchsdatum

Tipp der Woche


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Ellen Ewen

Diplom-Ökotrophologin (Ernährungs­wissenschaftlerin)
28. Dezember 2021

Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums landen viele Lebensmittel vorschnell im Abfall, denn der Begriff "Mindesthaltbarkeit" wird von vielen Verbrauchern missverstanden und oft mit dem Verbrauchsdatum verwechselt. Das Verbrauchsdatum wird bei leicht verderblichen Lebensmitteln angewendet und sollte zum Schutz der Gesundheit unbedingt eingehalten werden, genauso wie die angegebenen Lagerbedingungen. Das Verbrauchsdatum gibt den Tag an, bis zu dem Lebensmittel, wie z.B. Hackfleisch oder rohes Geflügelfleisch, verbraucht werden müssen. Es wird mit der Aufschrift "verbrauchen bis ..." gekennzeichnet.

Davon abzugrenzen ist das Mindesthaltbarkeitsdatum. Dieses gibt an, bis wann das Lebensmittel bei richtiger Lagerung keine Minderung von Qualität und Geschmack erleidet, und es ohne gesundheitliche Risiken gegessen werden kann. Es ist gekennzeichnet mit "mindestens haltbar bis ...".

Da das Mindesthaltbarkeitsdatum im Gegensatz zum Verbrauchsdatum kein Verfallsdatum ist, können Lebensmittel mit dieser Kennzeichnung auch nach Ablauf des Zeitpunktes oft noch genossen werden. Solche Lebensmittel dürfen auch noch verkauft werden, wenn sie durch den Händler getestet wurden und weiterhin einwandfreie Qualität aufweisen. Genau das gleiche gilt auch für zu Hause: Fällt bei einem kurzen Test von Geruch, Farbe und Geschmack nichts auf, kann man ruhig zugreifen.




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