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Malzbier – der (f)eine Unterschied

Malztrunk ist nicht gleich Malzbier. Denn Malztrunk darf lediglich 0,5 Volumenprozente Alkohol enthalten, Malzbier dagegen bis zu zwei Volumenprozente. Zudem darf im Gegensatz zum Malztrunk dem Malzbier kein Zucker zugesetzt werden.


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Manuela Bier

Master of Science (Ernährungs­wissenschaftlerin)
28. Dezember 2021
Bild: (c) karoig / clipdealer.com

Malztrunk versus Malzbier

Malzgetränke sind Vollbiere, die obergärig mit einer Stammwürze von 11,7 Prozent gebraut werden. Sie unterliegen dem gleichen Brauprozess wie andere Biere, was Wasser, Hopfen und Malz betrifft. Die typische Farbe entsteht durch eine Mischung von hellem und dunklem Gerstenmalz. Der Hopfenanteil ist relativ gering, daher rührt der etwas süßere Geschmack des Malztrunks.

Die Hefe wird bei sehr niedriger Temperatur (nahe dem Nullpunkt) zugegeben. Dadurch vergärt der Malzzucker fast nicht. Das heißt: Es entsteht im Vergleich zum herkömmlichen Brauverfahren kaum Alkohol. Daher dürfen Malzgetränke als "alkoholfrei" (< 0,5 % Vol.) auf den Markt gebracht werden. Ihnen werden in der Regel noch Kohlensäure und Zucker (meist in Form von Glukosesirup) zugesetzt. Als weiteres dient Zuckercouleur zur Färbung sowie zur Aromatisierung. Einige Hersteller bieten auch kalorienarme Malzgetränke an. Das ebenfalls stark malzige Nährbier enthält im Gegensatz zu Malzgetränken mehr Alkohol: zwischen 1 bis 1,4 Volumenprozent.

 

Warum "Malzbier"?

Ein Vorläufer des heutigen Malzbiers ist die "Braunschweiger Mumme", die ihren Ursprung als alkoholhaltiges Starkbier im mittelalterlichen Braunschweig hat und noch heute dort produziert wird.

1920 wurde das eigentliche Malzbier von Ferdinand Glaab in Weihenstephan erfunden. Zuvor war es dem Schweizer Lebensmitteltechnologen Fritz Lux gelungen, Vitamin B1 aus dem Plasma von Hefezellen freizulegen. Auf dieser Basis wurde Malzbier gebraut und 1931 schließlich patentiert.

Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 1958 darf Malzbier mit Zuckerzusatz in Deutschland nicht als "Bier" bezeichnet werden, so dass dies unter Namen wie "Malztrunk" o. ä. firmiert. Entgegen dieser Rechtslage wird bis heute umgangssprachlich immer wieder von Malzbier gesprochen.




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